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Rechtstipp - Rechtsschutzversicherung? |
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Ihr denkt jetzt sicherlich, ich will Schleichwerbung machen und aus dem Rechtstipp wird eine Werbevorstellung. So soll es aber nicht sein. Ich will Euch lediglich die Augen öffnen, denn Motorradfahrer haben es im Straßenverkehr nicht immer leicht und müssen oft schwer darum kämpfen ihr Recht zu bekommen. Das kann teuer werden und wenn man das nötige Kleingeld hierfür nicht hat, dann lässt man oftmals den Kopf hängen und schießt das verloren gegangene Geld in den Wind. Ich will Euch hierzu ein Beispiel nennen: Ein Motorradfahrer wird in einen Unfall verwickelt. Der Unfallgegner behauptet, der Motorradfahrer sei viel zu schnell gewesen, wenn er die zulässige Geschwindigkeit eingehalten hätte, dann wäre der Unfall nicht passiert. Der Unfallgegner wäre dann beim Aufbiegen auf die Straße nicht mit dem Motorrad kollidiert. Das erzählt der Unfallgegner auch seiner Versicherung und diese zahlt daraufhin erst einmal nichts. Der Biker steht erst mal auf dem Schlauch. Ein Schrottmotorrad, zerstörte Schutzbekleidung und kein Geld für die Neuanschaffung. Ein typischer Fall, der immer wieder vorkommt. Was tun? Das OLG Schleswig (Urteil vom 06.09.1989, Az. 9 U 132/87) hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Motorradfahrer eine Vorfahrtsstraße mit mindestens 85 km/h anstatt der zulässigen 50 km/h befuhr und mit einem Pkw, der auf die Vorfahrtsstraße bog, kollidierte. Der Pkw-Fahrer hätte die überhöhte Geschwindigkeit des Motorrades erkennen können, weshalb jeder nach dem Urteil 50 Prozent seines Schadens ersetzt bekam. Zufrieden ist man damit jedoch natürlich noch nicht, da man sich sicher ist nicht zu schnell gewesen zu sein. Folglich müssen noch die weiteren 50 Prozent her. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, dann schildert der Anwalt den Fall und er bekommt von der Versicherungsgesellschaft ohne weiteres grünes Licht. Der Motorradfahrer kann aufatmen und der Anwalt kann alles veranlassen, damit die weiteren 50 Prozent vor Gericht durchgesetzt werden können. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, muss man zunächst alles aus der eigenen Tasche bezahlen. Der Anwalt muss die Klage einreichen und man muss an das Gericht Gerichtskosten bezahlen, damit das Gericht anfängt zu arbeiten. Will man z.B. 10.000 Euro haben, dann muss man erst einmal knapp 600 Euro an das Gericht zahlen. Eine Menge Geld. Wenn man diese Kosten beglichen hat, kann es sogar noch sein, dass das Gericht einen Vorschuss für ein Sachverständigengutachten fordert, damit ein Sachverständiger den Unfallablauf vollständig aufklären kann. Dadurch kommen noch mal schnell 1.000 bis 2.000 Euro zusammen. Da kann einem schnell die Puste ausgehen, zumal man dann immer noch nicht zu seinem Geld gekommen ist. Ihr seht, wie nervenaufreibend und risikoträchtig das werden kann. Man kann sich natürlich sagen, ich bin im Recht und will dieses Recht auf Teufel komm raus durchsetzen, egal was es koste. Wenn die ersten Rechnungen reinflattern, wird aber fast jeder einknicken. Anders ist es jedoch, wenn man die Zusage der Rechtsschutzversicherung hat, dass diese für die Kosten des Rechtsstreits aufkommt. Dann lehnt man sich zurück und sagt sich: „Lass meinen Anwalt mal machen“. Da die Winterzeit schneller als man denkt vorbeigeht, die Saison bald schon wieder vor der Tür steht und die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge drei Monate laufen müssen, ehe man sie in Anspruch nehmen kann, lege ich Euch ans Herz, ernsthaft über solch eine Versicherung nachzudenken um sorgenfrei und ein ganzes Stück entspannter in die neue Saison zu fahren. ---
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Rechtstipp - Rechtsschutzversicherung?

aus bma 01/09










