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Rechtstipp Rechtstipp - Fehlmessungen mit Radarpistole
Rechtstipp - Fehlmessungen mit Radarpistole Drucken E-Mail

Paragraphaus bma 04/06

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Der ADAC ist als größter deutscher Automobilclub in aller Munde und hilft einem bei Problemen im Straßenverkehr oftmals ohne dass man zigfach nachfragen muss. Die gelben Engel sind immens schnell da und beseitigen die Probleme am Fahrzeug im nu. Dies soll kein Werbeartikel für den ADAC sein, doch wer etwas sinnvolles für den Straßenverkehr macht, kann auch mal gebührend gelobt werden.
Der ADAC hat in seinem Septemberheft des letzten Jahres einen Artikel unter der Überschrift: „Wenn der Schuss daneben geht“, veröffentlicht. Das hat nichts mit dem Liebesleben, sondern vielmehr mit dem Schuss aus der Radarlaserpistole zu tun. Er hat keine Kosten gescheut, und eine Versuchsreihe zur Zuverlässigkeit von Lasermessgeräten angestellt. Diese bestätigt, was sich viele von uns bereits seit längerer Zeit gedacht haben, es jedoch immer wieder schwer hatten dies vor Gericht ohne eine weitere kostspielige Beauftragung eines Sachverständigen zu beweisen. Die Ergebnisse dieser Tests sind für viele, die bereits eine hohe Geldbuße gezahlt haben oder aber gar den Führerschein für einen oder gar zwei Monate verloren haben, erschreckend bzw. für die Zukunft erfreulich. Die Tests wurden zwar mit PKW durchgeführt, die Ergebnisse sind jedoch auch auf Motorräder sehr gut anwendbar.
So wurde festgestellt, dass wenn ein Fahrzeug nicht präzise am Kennzeichen getroffen wurde und dahinter ein weiteres Fahrzeug fuhr, der Messwert auch vom zweiten Fahrzeug stammen kann. Beim Anvisieren der Front oder Heckscheibe gingen Laserstrahlen in einigen Fällen einfach durch das Fahrzeug durch und erfassten den dahinter fahrenden Wagen. Wenn sich zwei Fahrzeuge im Zielerfassungsbereich der Laserpistole befanden, wurden die Geschwindigkeiten vom linken und vom rechten Fahrzeug gemessen. D.h. die Geschwindigkeit wurde nicht immer dem richtigen Fahrzeug zugeordnet.
Ein Sachverständiger hat in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Syke (Az. 4 Owi 406 Js 17218/05), diese Problematik bestätigt. Er traf auf Grund dessen, dass sich neben einem PKW ein weiterer PKW befand, die Aussage, dass zu Gunsten des Betroffenen nicht auszuschließen ist, dass eine fehlerhafte Anvisierung bzw. falsche Zuordnung des Messwertes erfolgt sein könnte. Dem Gericht blieb nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ nichts anderes übrig, als die Messung als unwirksam zu befinden und den Angeklagten freizusprechen.
Bei euch sollten, sobald Ihr merkt, dass Ihr geblitzt wurdet, die Alarmglocken angehen, wenn neben oder hinter euch ein weiteres Fahrzeug bzw. Motorrad fährt. Dann ist schnelles Handeln erforderlich. Die Art des Fahrzeugs und das Kennzeichen solltet ihr euch notieren und auch alle weiteren Einzelheiten gut einprägen. Es ist auch nicht von Nachteil, wenn Ihr nachdem ihr angehalten wurdet, die Polizei auf weitere Fahrzeuge hinweist und darauf besteht, dass dies schriftlich festgehalten wird. Hoffentlich wird in Zukunft niemand mehr für etwas in die Verantwortung gezogen, was er nicht gemacht hat. Die Bußgeldbehörden und Gerichte werden sicherlich mehr Fingerspitzengefühl aufbringen, wenn man sie immer wieder auf die Tests des ADAC hinweist.

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