Rechtstipp Rechtstipp - Erlöschen der Betriebserlaubnis

Rechtstipp - Erlöschen der Betriebserlaubnis

Drucken E-Mail
Benutzerbewertung: / 5
SchwachPerfekt 

Paragraphaus bma 10/06

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Ein jeder von uns ist sich wohl darüber bewusst, dass Veränderungen am Motorrad nicht immer von unseren Gesetzeshütern ohne weiteres hingenommen werden. Im Fernsehen laufen oft genug Reportagen über Motorradfahrer, die zur Beendigung ihrer Ausfahrt gezwungen werden, weil die Betriebserlaubnis vom Motorrad erloschen ist.
Es gibt eine Vielzahl von Fällen, die die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn das Motorrad länger als 18 Monate abgemeldet war, die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis wegen eines trotz wiederholter Aufforderung nicht behobenen Mangels entzieht, technische Änderungen nicht richtig vorgenommen werden und zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führen (z.B. Austausch des Luft-Ansaugtrichters und dadurch bedingte Veränderung des Abgas- und Geräuschverhaltens). Da gibt es auch den Fall, dass die erforderliche Änderungsabnahme nicht unverzüglich durchgeführt wird. D.h. es liegt eine Genehmigung oder ein Teilegutachten für das eingebaute Teil vor, das eingebaute Teil muss jedoch noch abgenommen werden, indem sich ein Sachverständiger die ganze Sache anguckt und für in Ordnung befindet.
Bevor ihr etwas kauft oder anbaut bzw. einbaut, solltet ihr euch beim Händler oder in den entsprechenden Unterlagen erkundigen, ob ihr bestimmte Formvorschriften beachten müsst. Wenn ihr trotzdem das Motorrad im Straßenverkehr benutzt, kostet das eine Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg. Das Motorrad kann aber auch von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn diese Maßnahmen verhältnismäßig sind. Zudem kann sich bei einem Unfall die eigene Versicherung Geld bei euch zurückholen, da ihr ohne Betriebserlaubnis auf der Straße gefahren seid. Der häufigste Grund, der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist die Veränderung der Auspuffanlage. Wird der Auspuff zur Leistungsänderung verändert, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Wenn ihr also den Auspuff ausräumt, kürzt oder sonst irgendwie verändert, erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall gibt es auch keinerlei Möglichkeit sich herauszuwinden.
Was ist jedoch, wenn der Auspuff, wie auch sein Fahrer, lediglich altersschwach wird und sich nach und nach auflöst? Ein Motorradfahrer musste sich mit diesem Problem vor zwei Instanzen unserer Gerichte rumplagen. Am Auspuff seines Motorrades hatten sich die Querbleche gelöst. Dazu beigetragen hatte der Motorradfahrer jedoch nicht. Die Ordnungshüter sahen dies als Änderung des Schalldämpfers an und brachten den Vorgang zur Anzeige. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 21.08.2006, Az. 1 Ss 30/05) sah die Sache jedoch anders als unsere Ordnungshüter und das erstentscheidende Gericht und sprach den Motorradfahrer „frei”, d.h. er musste keine Geldbuße zahlen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass eine Betriebserlaubnis dann nicht erlösche, wenn Querbleche im Schalldämpfer durch Verschleiß, Korrosion und starken Gebrauch abgefallen seien. Die Betriebserlaubnis kann nur dann erlöschen, wenn eine Veränderung willentlich, d.h. absichtlich, vorgenommen wird. Dies muss einem aber auch nachgewiesen werden.
Versteht den Artikel jetzt aber bitte nicht als Freifahrtschein, um mit einem defekten Auspuff durch die Gegend zu fahren! Das Fahren mit einem defektem Schalldämpfer kostet eine Geldbuße von 20 Euro - allerdings ohne Punkte.

---

Kommentar schreiben
Name:
Email:
 
Titel:
 
Please input the anti-spam code that you can read in the image.

3.26 Copyright (C) 2008 Compojoom.com / Copyright (C) 2007 Alain Georgette / Copyright (C) 2006 Frantisek Hliva. All rights reserved."

 

pdf-Download

Banner

Social bookmarks