| Infos zum Saisonkennzeichen |
|
|
| Montag, den 16. August 2010 um 18:18 Uhr | |||||
|
Saisonzulassung in der Motorradversicherung
Seit dem 1. März 1997 existiert das so genannte Saisonkennzeichen. Für den Fall, dass der Fahrzeughalter sein Motorrad nicht das ganze Jahr nutzen bzw. zulassen möchte, braucht er nicht zwei Mal zur Zulassungsstelle, um das Motorrad vorübergehend stillzulegen oder neu anzumelden. Der Motorradfahrer spart somit Zeit und Gebühren; die Behörde den Verwaltungsaufwand. Geltungszeitraum: Kennzeichenbeschriftung: Anwendbare Vorschriften: Saison ist Saison: Versicherungsschutz für Saisonkennzeichen: Achtung: Voller Versicherungsschutz besteht nur während des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zeitraumes! Wer außerhalb dieser Zeit mit dem Motorrad weiterfährt, riskiert ein Bußgeld von ca. 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Außerdem kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. Man sollte sich bei einem abgelaufenen Saisonkennzeichen auch nicht vom schönen Wetter zu einer Spritztour verleiten lassen. Das Motorrad hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist nur eingeschränkten Versicherungsschutz und im Falle eines Unfalls muss man den eigenen Schaden in vollem Umfang selbst tragen. Kommen dabei sogar andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, reguliert die Kfz- Haftpflichtversicherung, nimmt dann aber den Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden in Regress. Für Motorräder, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren die Versicherer den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Ruheversicherung). Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Motorrad in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind die Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei. Beitrag zur Motorrad Versicherung bei Saisonkennzeichen: Achtung: Die Änderung des Saisonzeitraumes durch den Halter erfordert eine neue Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) sowie neue Kennzeichenschilder für das Motorrad. Auch das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Motorrad auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer dort dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und drei Punkten ins Flensburg rechnen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Ein Saisonkennzeichen ist nicht immer die preiswerteste Lösung. Muss beispielsweise für die zulassungsfreie Zeit ein teurer Stellplatz angemietet werden, wird die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung schnell aufgezehrt. G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH Versicherungsmakler Quelle G&P Presseinfo ---
Powered by !JoomlaComment 3.26
3.26 Copyright (C) 2008 Compojoom.com / Copyright (C) 2007 Alain Georgette / Copyright (C) 2006 Frantisek Hliva. All rights reserved." |


Infos zum Saisonkennzeichen





