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| Freie Fahrt nur für Zahlungskräftige? BVDM klagt an. |
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| Mittwoch, den 05. Oktober 2011 um 07:28 Uhr | |||||
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Bundesverband der Motorradfahrer: Freie Fahrt nur noch für Zahlungskräftige? BVDM kritisiert Vorgehen hessischer Straßenbauämter und Verwaltungsgerichte Main-Kinzig-Kreis.- „Die Streckensperrungen sind aufgehoben – die Kosten tragen die klagenden Motorradfahrer“ fasst Harald Hormel für den Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) die Vorgehensweise von Straßenbauverwaltung und Verwaltungsgerichten in Hessen zusammen. Der BVDM befürchtet, dass hier künftig die gleichberechtigte Nutzung von Straßen für alle Gruppen von Verkehrsteilnehmern nur noch möglich sein könnte, wenn diese das Geld für entsprechende Klageverfahren aufbringen könnten. Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen (ASV) hatte im Mai 2010 im Main-Kinzig-Kreis auf 6 Kreis- und 4 Landesstraßen ein Fahrverbot für Motorräder ausgesprochen. Pauschale Begründung waren die verkehrsgefährdenden Spuren, die der harte Winter hinterlassen habe. Es erfolgte keinerlei Mitteilung über die Art und Umfang eventuell auszuführender Bauarbeiten noch über den voraussichtlichen Zeitraum der Fahrverbote. Mit Unterstützung des BVDM wurde stellvertretend gegen die Sperrung einer Kreisstraße Klage und Forderung nach einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Sperrung erhoben. Der Main-Kinzig-Kreis hat daraufhin für drei seiner für Motorräder gesperrten Kreisstraßen Reparaturarbeiten für insgesamt 40.000 Euro in die Wege geleitet. „Dies ist angesichts der Streckenlänge eine lächerlich geringe Summe und Beleg dafür, dass es nicht zu ernsthaften, Sperrungen begründenden Schäden gekommen sein kann“, führt Harald Hormel für den BVDM aus. Die von der Klage betroffene Kreisstraße wurde entsprechend Ende August 2010 wieder für Motorräder freigegeben. „So weit – so gut“ könnte man denken. Allerdings entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, nachdem vorher keine Entscheidung im Eilverfahren getroffen wurde, im September 2010, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. Eine Tatbestandsfeststellung durch Inaugenscheinnahme des Gerichts oder eines zu berufenden Sachverständigen erfolgte nicht. Es blieb somit offen, ob die Sperrung durch den Straßenzustand gerechtfertigt war. Nachdem der Main-Kinzig-Kreis auch für die verbliebenen drei Kreisstraßen Geld für Reparaturen bereit gestellt hatte, blieb das ASV jegliche Aussage zu den vier Landesstraßen schuldig. Daraufhin wurde vor dem Jahresende 2010 durch den BVDM Klage gegen die Sperrung der Landesstraße zwischen Ronneburg-Hüttengesäß und Hammersbach-Marköbel erhoben. Im Juni 2011 – also einem weiteren halben Jahr und 1 ¼ Jahre nach Sperrung dieser Landesstraße informierte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, dass der betroffene Streckenabschnitt durch die Straßenmeisterei instandgesetzt und das Fahrverbot aufgehoben wurde. Bei der Kostenentscheidung erfolgte keinerlei Unterschied – sie sind vom Kläger zu tragen. Für den BVDM als Interessenvertretung der Motorradfahrer ergibt sich ein Verhaltensmuster, dass nach dem kombinierten Vorgehen von Straßenbauverwaltung und Verwaltungsgericht freie Fahrt auf allen Straßen nur noch durch Klageverfahren möglich sein könnte, die sich nur Interessenvertretungen oder finanziell solventen Verkehrsteilnehmern leisten können. Mit der Forderung nach Änderungen dieser rechtsstaatlich zweifelhaften Vorgehensweise hat sich der BVDM nun an den hessischen Verkehrsminister Dieter Posch seinen für Justiz zuständigen Kollegen Jörg-Uwe Hahn gewandt. Da beide den Freien Demokraten angehören, sollte ihnen die Freiheit der Benutzung aller Straßen für alle Gruppen von Verkehrsteilnehmern eigentlich am Herzen liegen. Quelle: BVDM-Presseinfo ---
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