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		<title>Xenonlicht am Motorrad</title>
		<description>Diskussion Xenonlicht am Motorrad</description>
		<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html</link>
		<lastBuildDate>Thu, 23 May 2013 20:18:59 +0100</lastBuildDate>
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			<title>Marc schreibt:</title>
			<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html#comment-791</link>
			<description><![CDATA[Jetzt mal ganz im Ernst, ich kann durch dieses Licht besser gesehen werden und ich selber kann durch eine viel bessere Ausleuchtung der Strasse auch besser sehen. Was soll passieren wenn ich (Gott schütze mich) einen Unfall habe? Der Unfallgegner wird sicherlich nicht aufschreien und sagen das lag an dem Xenonlicht :-* . Ärgerlich wird es doch nur wenn man von einem aufstrebenden Polizisten angehalten wird. Und selbst der wird es wohl verstehen warum man dieses Licht verbaut hat oder??? mfG Marc]]></description>
			<dc:creator>Marc</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 30 Nov 2012 12:36:20 +0100</pubDate>
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			<title>Guest schreibt:</title>
			<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html#comment-410</link>
			<description><![CDATA[Hallo Deniz. Wie sieht es denn mit der Streuscheibe des Scheinwerfers aus? Da wirst du kaum was passendes für die RR bekommen. Das ist ja meist das Problem... VG, M.]]></description>
			<dc:creator>Guest</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 08 Oct 2011 14:35:35 +0100</pubDate>
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			<title>Xenon :-)</title>
			<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html#comment-409</link>
			<description><![CDATA[Servus zusammen, also ich war heut beim Tüv und hab mal da genau nachgefragt ob ich auf meine BMW S1000rr eine Xenon lämplein einbauen darf... der gute Mann sagte mir in prinzip ist es kein Problem ... aber folgende sachen müssen passen: 1. Ein E zeichen muss drauf sein 2. Die leuchte darf nicht den gegenverkehr blenden: A) im normalen betrieb B) im beladenen betrieb (sozius) Wenn diese kritärien erfüllt werden bräuchte man kein automatise Höhenverstellun g... :-D Das ist die günstige Alternative... ansonsten müsste man eins kaufen mit Auto. Höhenverstellun g und das geht ins Geld aber im Prinzip darf man Xenon nachrüsten. Hoffe das hat soweit einigen weiter geholfen auf dem Weg des sehens und gesehen werdens.... Gruss D.Y]]></description>
			<dc:creator>Deniz</dc:creator>
			<pubDate>Sat, 08 Oct 2011 01:18:23 +0100</pubDate>
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			<title>Nachtrag zum Artikel - Xenon im Motorrad</title>
			<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html#comment-285</link>
			<description><![CDATA[Hallo, also ich werde nicht ganz aus dem Artikel sowie aus den Kommentaruen und Nachträgen schlau. Laut der StVZO §50 Absatz 10 heißt es: "(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungsla mpen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiterege lung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferrei nigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetse in des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein." Alles schön und gut. In Absatz 8 ist allerdings die Rede von "...mehrspurige Fahrzeuge...". Da frage ich mich: Seit wann hat ein Motorrad mehr als 1 Spur? Ich interpretiere dies so, dass die Leuchtweitenreg ulierung nicht für Motorräder gilt. Wie seht ihr das? MFG, A.M.]]></description>
			<dc:creator>André M.</dc:creator>
			<pubDate>Mon, 23 May 2011 20:05:34 +0100</pubDate>
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			<title>Xenon im rücklicht</title>
			<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html#comment-220</link>
			<description><![CDATA[Was soll denn der unfug mit xenon im rücklicht ? Xenon wurde hauptsächlich wegen der gigantischen lichtausbeute bei weniger leistungsaufnah me im frontbereich entwickelt. Nach hinten ein "lichtschwert" zu haben ist ja ähnlich sinnig, wie ständig die nebelschlußleuc hte anzuhaben....]]></description>
			<dc:creator>Alex</dc:creator>
			<pubDate>Tue, 21 Dec 2010 22:46:46 +0100</pubDate>
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			<title>Xenon fürs Rücklicht</title>
			<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html#comment-186</link>
			<description><![CDATA[Xenon kann man jetzt auch mit einer Farbtemperatur von 125000K als Rücklicht verbauen. Völlig legal.]]></description>
			<dc:creator>Hinz</dc:creator>
			<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 21:39:23 +0100</pubDate>
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			<title>Xenon nachrüstbar</title>
			<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html#comment-107</link>
			<description><![CDATA[Eine legale Möglichkeit, ein Motorrad mit einem geprüften Xenon-Abblendli cht Scheinwerfer NACHZURÜSTEN, gibt es seit 24.10.2009. Seit spätestens Frühjahr 2010 sollten die Prüfstellen informiert worden sein. Die Beleuchtung am Mopped und ihr Anbau muss der der StVZO § 49a ff., oder der RL 93/92/EWG entsprechen. Die ECE-R 53.01 wird nach Art. 3 der RL 93/92/EWG als gleichwertig anerkannt. Somit ist auch im Bereich der StVZO der Anbau von Abblendscheinwe rfern mit einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen zulässig, Allerdings: Die Randbedingungen der ECE 53.01 müssen eingehalten werden. Eine Scheinwerferrei nigungsanlage ist nicht erforderlich Eine Änderungsabnahm e nach § 19Abs. 2 ist unbedingt erforderlich. Daher: Vorher beim Sachverständige n informieren, erst dann umbauen. Der Ersatz einer Glühlampe gegen einen Xenon-Brenner mit entsprechendem Sockel ist nicht zulässig. Hier erlischt die Betriebserlaubn is mit allen Konsequenzen. Selbst ein "Briefeintrag" oder eine entsprechende Anbaubestätigun g, sofern sie denn ausgestellt wären, sind in diesem Zusammenhang illegal.]]></description>
			<dc:creator>czappi</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 15:09:14 +0100</pubDate>
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			<title>Ergänzung Xenon</title>
			<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html#comment-84</link>
			<description><![CDATA[An der gesetzlichen Lage hat sich nichts Wesentliches geändert lieber Matthias E. Das BMW die LT 1200 mit Xenon Abblendlicht ausstatten konnte (nur ein spezielles Baujahr) ist durch eine temporäre Gesetzesunsiche rheit entstanden. Die Lücke wurde nun geschlossen und auch BMW darf so etwas nicht mehr bauen. Unberührt davon sind Xenon Fernlichtschein werfer. Für den Testbetrieb sind aus meiner Sicht die Bi-Xenon-Brenne r am besten geeignet, weil man damit nicht so stark Gefahr läuft, mit nicht geprüften H4- Scheinwerfern zu blenden. Illegal bleibt es aus den oben genannten Gründen aber sowieso. Markus Golletz (Autor des o.g. Artikels)]]></description>
			<dc:creator>Markus Golletz</dc:creator>
			<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 16:06:35 +0100</pubDate>
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			<title>Nachtrag zum Artikel</title>
			<link>http://www.bma-magazin.de/produktvorstellungen/technik/xenonlicht-am-motorrad.html#comment-5</link>
			<description><![CDATA[Unser Leser Matthias E. fragte an, wie denn der Stand der Dinge ist, da es doch inzwischen serienmäßig Motorräder mit Xenonlicht gibt (z.B. die BMW K 1200 GT). Wir fragten sinniger Weise direkt beim Fachmann nach, ob man jetzt legal nachrüsten darf: Roger Eggers, Leiter des Produktmanageme nt beim TÜV-Nord in Hannover zum Thema Xenonscheinwerf er an Motorrädern: „Dies ist etwas kompliziert, da hier zwei unterschiedlich e Genehmigungsvor aussetzungen vorliegen, einerseits das deutsche Straßenverkehrs recht nach StVZO und andererseits das EU-Recht nach den maßgeblichen EG-Richtlinien und ECE-Regelungen. In § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ord nung (StVZO) wird gefordert: (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungsla mpen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiterege lung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferrei nigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetse in des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Motorräder zählen zu den Kraftfahrzeugen und deshalb sind die Anforderungen des o.a. Absatzes grundsätzlich auch auf sie anzuwenden. Auf neue Motorradtypen sind seit Juni 1999 die einschlägigen Richtlinien für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge anzuwenden. Für diese gibt es derzeit in den EG-Richtlinien und mitgeltenden ECE-Regelungen keine konkreten Vorschriften für Scheinwerfer mit Gasentladungsla mpen. Ein neuer Motorradtyp muss die zutreffenden Bestimmungen aller EU-Richtlinien erfüllen, während ein bereits zugelassenes Motorrad, das nachträglich umgerüstet wird, wahlweise nach den Bau- und Betriebsvorschr iften der StVZO oder den Vorgaben der EG begutachtet werden kann. Nach der Auffassung der TÜV NORD Mobilität wäre die Nachrüstung eines bauartgenehmigt en Scheinwerfersys tems mit Gasentladungsla mpen in ein bereits zugelassenes Motorrad zulässig, sofern das Fahrzeug mit einer Niveauregelung oder einer dynamisch regelnden Leuchtweitenreg elung ausgerüstet wird. Eine Scheinwerferrei nigungsanlage muss aus unserer Sicht nicht nachgerüstet werden, weil dies technisch in der Regel nicht möglich ist und es im EG-Recht keine diesbezügliche konkrete Anforderung gibt. Fahrzeuge mit dynamischen Niveauregelunge n benötigen keine zusätzlichen Einrichtungen, um die Leuchtweite zu regeln, weil die Neigung des Fahrzeugs zur Fahrbahn durch dieses System geregelt wird. Das ist auch bei der von Ihnen angesprochenen BMW K 1200 GT so. Unseres Wissens ist das bisher auch das einzige Motorrad, das serienmäßig mit Scheinwerfern für Abblend- und Fernlicht mit Gasentladungsla mpen ausgerüstet ist. Der Einbau eines Xenon-Brenners in einen konventionellen Halogenscheinwe rfer wäre auf jeden Fall unzulässig, weil durch diesen Eingriff die ursprüngliche Bauartgenehmigu ng des Scheinwerfers erlischt.” Stand der Informationen: 19.11.2008]]></description>
			<dc:creator>bma-Redaktion</dc:creator>
			<pubDate>Thu, 05 Feb 2009 11:21:32 +0100</pubDate>
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